Von 1938 bis 1972 war Wangen die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises. Januar 1973 wurde er in den Landkreis Ravensburg eingegliedert und Wangen zur Großen Kreisstadt ernannt. Von 1938 bis 1972 war Wangen die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
26.956 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88239
Vorwahlen
07522, 07528, 07506
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Wangen im Allgäu
Rathausplatz 1
88239 Wangen im Allgäu
2. Bürgeramt Wangen im Allgäu
Rathausplatz 1
88239 Wangen im Allgäu
3. Ordnungsamt Wangen im Allgäu
Rathausplatz 1
88239 Wangen im Allgäu
Gemeinde Wangen im Allgäu – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.