Die Stadt Wangen im Allgäu im Südosten Baden-Württembergs (Westallgäu) hat gut 27.000 Einwohner und ist nach Ravensburg die zweitgrößte Stadt des Landkreises Ravensburg. Von 1938 bis 1972 war Wangen die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises. Am 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
26.956 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88239
Vorwahlen
07522, 07528, 07506
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Wangen im Allgäu
Rathausplatz 1
88239 Wangen im Allgäu
2. Bürgeramt Wangen im Allgäu
Rathausplatz 1
88239 Wangen im Allgäu
3. Ordnungsamt Wangen im Allgäu
Rathausplatz 1
88239 Wangen im Allgäu
Gemeinde Wangen im Allgäu – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.